Deine Perspektiven.
Unsere Förderung.

Jugendberufshilfe.

Erwachsenwerden ist alles andere als leicht – und die Übergangsphase zwischen Schule, Ausbildung und Beruf erst recht. Unsere Jugendberufshilfe gibt Orientierung, entwickelt Perspektiven und Durchhaltevermögen und entwickelt Ressourcen: Mit langfristig angelegten ambulanten und stationären Betreuungsangeboten zur Förderung der sozialen und beruflichen Integration, zur Bewältigung des Alltags und von Krisensituationen sowie zur Ausgestaltung der beruflichen Zukunft. Stärken stärken, Schwächen schwächen: So lautet die Prämisse, unter der wir uns für ein freies und selbstbestimmtes Leben junger Menschen einsetzen.

Rechtsgrundlage:

13 Abs. 3 SGB VIII

Jugendberufshilfe

Sozialpädagogisch begleitete Wohnform nach § 13 Abs. 3 SGB VIII
  • Für junge Menschen jeden Geschlechts von 18 bis 27 Jahren
  • Für junge Menschen in Ausbildung, Berufsvorbereitung oder beruflicher Orientierung
  • Verbindung von Wohnen und sozialpädagogischer Begleitung
  • Wohnen in:
    • 1–2er BEW-Wohnungen
    • 3–6er Wohngemeinschaften
  • Unterstützung bei:
    • Ausbildung, Schule und Berufseinstieg
    • Bewerbungen und beruflicher Orientierung
    • Behördenkontakten
    • Alltagsstruktur und Selbstorganisation
    • finanzieller Eigenständigkeit
    • persönlicher Stabilisierung
  • Ziel: Bildungs- und Berufsperspektiven sichern und eigenständige Lebensführung ermöglichen
Leistungsorte
  • Moabit
  • Neukölln
  • Reinickendorf
  • Schöneberg
Büros
  • Moabit
  • Neukölln

Erwachsenwerden ist alles andere als leicht – und die Übergangsphase zwischen Schule, Ausbildung und Beruf erst recht. Unsere Jugendberufshilfe gibt Orientierung, entwickelt Perspektiven und Durchhaltevermögen und entwickelt Ressourcen: Mit langfristig angelegten ambulanten und stationären Betreuungsangeboten zur Förderung der sozialen und beruflichen Integration, zur Bewältigung des Alltags und von Krisensituationen sowie zur Ausgestaltung der beruflichen Zukunft.

Stärken stärken, Schwächen schwächen: So lautet die Prämisse, unter der wir uns für ein freies und selbstbestimmtes Leben junger Menschen einsetzen.

Rechtsgrundlage:

13 Abs. 3 SGB VIII

Ansprechperson
Jugendberufshilfe.